Ausgeschrieben ist der Integrationspreis in vier Kategorien. Darunter ist auch eine Ehrung von Einzelpersonen, die sich im Bereich der Integrationsarbeit mit außergewöhnlichem Einsatz hervorgetan haben. Verliehen wird der Integrationspreis bei einer Festveranstaltung am 27. August 2025 in den Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale).
Der erste Preis in jeder Kategorie ist mit 1.000 Euro und der zweite Preis mit jeweils 500 Euro dotiert. Die Ehrung individuellen Engagements hat keine Dotierung.
„In ganz Sachsen-Anhalt setzen sich Menschen aktiv für Integration, gelingendes Zusammenleben und gegen Rassismus ein“, betonte Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte, Staatssekretärin Susi Möbbeck. Deren Engagement ermögliche es Geflüchteten und Zugewanderten, gut in der Gesellschaft anzukommen und im Berufsleben teilzuhaben. „Gerade in diesen polarisierten Zeiten möchten wir diesen Einsatz würdigen und sichtbar machen.“
Bewerbungen können bis zum 7. Mai 2025 per E-Mail an die Adresse integrationspreis@ms.sachsen-anhalt.de übermittelt werden. Schriftliche Bewerbungen sind einzureichen an: Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Stichwort: Integrationspreis 2025, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg.
Die Formulare für die Preisvorschläge sind jeweils auf die folgenden Themengruppen bezogen (Word-Dokumente zum Ausfüllen):
- Dauerhaftes und nachhaltiges Engagement für Integration (Bewerbungsbogen Kategorie 1)
- Engagement für Vielfalt und Zusammenhalt – gegen Rassismus und Diskriminierung (Bewerbungsbogen Kategorie 2)
- Bildung und Ausbildung – Schlüssel erfolgreicher Integration (Bewerbungsbogen Kategorie 3)
- Besonderes Engagement von Einzelpersonen (Bewerbungsbogen Einzelpersonen).
Weitere Informationen zum diesjährigen Integrationspreis können diesem Faltblatt entnommen werden.