Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt
Mit § 23a des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde erstmals die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Härtefallkommission für das Land Sachsen-Anhalt geschaffen. Die aus acht Mitgliedern bestehende Härtefallkommission wurde daraufhin am 22. April 2005 berufen und mit einer Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern eingerichtet.
Weitere Einzelheiten können der Härtefallkommissionsverordnung und dem Merkblatt mit Stand vom 7. November 2019 entnommen werden. Auf der entsprechenden Website des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt finden Sie auch sämtliche Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission seit dem Jahr 2005.
Die aktuelle Härtefallkommission (2021-2023)
Die acht Mitglieder der aktuellen Härtefallkommission und deren Stellvertreter wurden turnusgemäß Anfang Mai 2021 von Innenminister Michael Richter für die nächsten zwei Jahre berufen. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums am 6. Mai 2021 wählten die Mitglieder erneut Monika Schwenke zur Vorsitzenden und Antje Arndt zu ihrer Stellvertreterin.
Schwenke ist Migrationsbeauftragte des katholischen Bistums Magdeburg und Leiterin der Abteilung Migration/Integration im Diözesan-Caritasverband. Außerdem steht sie dem refugium e.V., einem Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, vor. Arndt gehört dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt an.
Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2020
Die Pressemitteilung zum Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2020 finden finden Sie hier.