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Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt

Mit § 23a des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde erstmals die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Härtefallkommission für das Land Sachsen-Anhalt geschaffen. Die aus acht Mitgliedern bestehende Härtefallkommission wurde daraufhin am 22. April 2005 berufen und mit einer Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern eingerichtet.

Weitere Einzelheiten können der Härtefallkommissionsverordnung und dem Merkblatt mit Stand Februar 2026 entnommen werden. Auf dieser Website des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt finden Sie auch sämtliche Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission seit dem Jahr 2005.

Die aktuelle Härtefallkommission (2025-2027)

Die acht Mitglieder der aktuellen Härtefallkommission und deren Stellvertreter wurden turnusgemäß im April 2025 von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang für die nächsten zwei Jahre berufen. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums wählten die Mitglieder erneut Monika Schwenke zur Vorsitzenden und Antje Arndt zu ihrer Stellvertreterin.

Schwenke ist Migrationsbeauftragte des katholischen Bistums Magdeburg und Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Caritasverband für das Bistum Magdeburg. Außerdem steht sie dem refugium e.V., einem Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, vor. Arndt gehört dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt an

Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2025

Die Pressemitteilung zum Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2025 finden finden Sie hier.