Förderung der Jugend(sozial)arbeit, Jugendverbände, Kinder- und Jugendschutz
Ausführlicher Titel
Kurzbeschreibung:
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Gefördert werden u. a. die folgenden Bereiche:
außerschulische Jugendbildung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und Ausbildung von Jugendleitern (juleica), Personalausgaben für Jugendbildungsreferenten, internationale Jugendarbeit und -begegnungen; Vorhaben von besonderem Landesinteresse, wenn sie etwa eine große Öffentlichkeit erreichen, Jugendsozialarbeit (z.B. Integrationsmaßnahmen für junge Menschen mit Migrationshintergrund).
Wer kann einen Antrag stellen?
anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe
Umsetzung
Landesverwaltungsamt
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme