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Förderung der Jugend(sozial)arbeit, Jugendverbände, Kinder- und Jugendschutz

Ausführlicher Titel

"Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes" 

Kurzbeschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Gefördert werden u. a. die folgenden Bereiche:

außerschulische Jugendbildung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und Ausbildung von Jugendleitern (juleica), Personalausgaben für Jugendbildungsreferenten, internationale Jugendarbeit und -begegnungen; Vorhaben von besonderem Landesinteresse, wenn sie etwa eine große Öffentlichkeit erreichen, Jugendsozialarbeit (z.B. Integrationsmaßnahmen für junge Menschen mit Migrationshintergrund).

Wer kann einen Antrag stellen?

anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe

Umsetzung 

Landesverwaltungsamt

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme