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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Am 1. Juli 1948 gaben die Militärgouverneure der der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder den Auftrag, eine Verfassung ausarbeiten zu lassen.  

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz schließlich in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Am darauffolgenden Tag trat es in Kraft.  

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Volltext Grundgesetz >>

Staatsangehörigkeitsgesetz

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch auch Bürger der Europäischen Union.

Volltext Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) >>