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Einbürgerung und neues Staatsangehörigkeitsrecht

Seit dem 27. Juni 2024 ist ein neues deutsches Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Zugleich wurde eine bundesweite Einbürgerungskampagne gestartet, in deren Rahmen unter anderem umfassend über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung informiert wird.

Zu der Kampagne gehören zum Beispiel:
- die neue Internetseite www.einbürgerung.de über alle Fragen einer Einbürgerung
- die Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“ (Deutsch/Englisch), die auf dem Publikationsportal der Bundesregierung erhältlich ist.

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) war am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und am 19. Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet worden.

Laut Gesetz ist eine Regel-Einbürgerung künftig bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehören etwa die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sowie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.

Einbürgerungsinteressierte müssen sich ferner zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, bekennen.

Fragen kann u.a. der Bürgerservice der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration beantworten:
Telefon +49 30 18 400-1640), E-Mail service-integration@bk.bund.de