Aufgabenteilung in Sachsen-Anhalt
Ausländerbehörde
Ausländerbehörden bestehen in Sachsen-Anhalt in jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt und sind zuständig für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz.
Übersicht der Ausländerbehörden >>
Aufenthaltsgesetz: Fragen zum Gesetz und allgemein zum Aufenthaltsrecht beantwortet u.a. das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Internetseite.
Innenministerium
Die Referate 34 und 35 des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt sind verantwortlich für die Umsetzung des Flüchtlings- und Vertriebenenrechts, des Ausländer- und Asylrechts sowie für Fragen der Unterbringung und Integration.
Den Organisationsplan des Ministeriums (Stand: 1. Januar 2025) finden sie hier.
Sozialministerium
Die Integration ist - wie schon die Bezeichnung des Ressorts belegt - ein wichtiges Aufgabenfeld des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. So übt Staatssekretärin Susi Möbbeck zugleich die Funktion der Integrationsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt aus.
Den Organisationsplan des Ministeriums (Stand: 1. Januar 2025) finden sie hier.