Chancen-Aufenthaltsrecht
Seit 2023 gilt in Deutschland das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht, nach dem Inhaber Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB/Bürgergeld) haben und eine Beschäftigungserlaubnis erhalten. Die entsprechenden Änderungen im Aufenthaltsgesetz sind seit dem 31. Dezember 2022 in Kraft (Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts im Bundesgesetzblatt).
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für die Dauer von 18 Monaten erteilt und kann von Personen beantragt werden, die im Besitz einer Duldung sind. Außerdem müssen die Betroffenen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts hat Sachsen-Anhalts Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Checkliste für den Übergang in das SGB II in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Hindi, Persisch, Russisch und Urdu zur Verfügung gestellt (jeweils PDF-Dateien, Stand: 8. März 2023):
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Russisch
- Arabisch
- Persisch
- Urdu
- Hindi.