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Rechtsanwälte für Ausländer- und Asylrecht

Auswahl und Qualifikation

Fachanwaltschaften für Ausländer- und Zivilrecht gibt es nicht. Die Zuordnung erfolgt in den Rechtsbereich des Verwaltungsrechtes. 

Bei der Anwaltssuche kann zwischen Interessenschwerpunkt und Tätigkeitsschwerpunkt des jeweiligen Anwaltes unterschieden werden: 

Während der Interessenschwerpunkt nur ein allgemeines Interesse des Anwalts darstellt, ist bei der Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes ein entsprechender Nachweis zu führen und eine entsprechend hohe Anzahl an Fällen in dem angegebenen Rechtsgebiet nachzuweisen.

Kosten

Die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist in Deutschland gesetzlich geregelt, und zwar in der Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Vereinbarungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, müssen schriftlich getroffen werden. Grundsätzlich unzulässig - und damit unverbindlich - sind Absprachen, durch die das Honorar des Anwalts vom Erfolg seiner Tätigkeit abhängig gemacht wird.

Verboten ist es dem Anwalt auch, einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar zu verlangen. Schließlich ist es regelmäßig nicht erlaubt, die in der RVG festgeschriebenen Gebühren zu unterschreiten.

Diese gesetzlichen Gebühren orientieren sich - jedenfalls in den meisten Fällen - am Gegenstandswert. Das ist - vereinfacht ausgedrückt - der Betrag oder Wert, um den gestritten wird.

Bürgerinnen und Bürger, die in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. In diesen Fällen übernimmt der Staat die anfallenden Anwaltsgebühren ganz oder teilweise.

Liste der Rechtsanwälte mit Teilbereich der Berufstätigkeit im Ausländerrecht - Stand: Dezember 2021

- siehe Excel-Tabelle