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Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen

Ausführlicher Titel der Richtlinie

"Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)"

Kurzbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Tätigkeit von Integrationslotsen.

Gefördert werden:

  • der Einsatz und die Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen zur Hilfestellung für untergebrachte Asylsuchende oder Geduldete im Alltagsleben und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe der untergebrachten Personen
  • die Gewinnung und Qualifizierung sowie die Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsen

Ehrenamtliche Integrationslotsen sollen insbesondere den in Wohnungen untergebrachten Asylsuchenden oder Geduldeten im Alltagsleben erforderliche Hilfestellungen geben und die gesellschaftliche Teilhabe der untergebrachten Personen verbessern.

Wer kann einen Antrag stellen?

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Umsetzung 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Aufnahmequote für nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländer im jeweiligen Haushaltsjahr.

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