Kindertagespflege und -förderung
Kinderbetreuung: Elternbeiträge und Kostenübernahme durch das Jugendamt
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege werden in der Regel Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen gelten spezifische Regelungen. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe des Tagesbetreuungs- bzw. Pflegegeldes fest, nach der sich eine etwaige Kostenübernahme richtet. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.
Für die Kostenübernahme der Kindertagespflege bestehen jedoch bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört, dass die Tagespflege geeignet und für das Kind erforderlich ist. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung eine Eignung und Erforderlichkeit festgestellt haben.