Anerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt und das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt
1. Anerkennungsgesetz
Sachsen-Anhalt verfügt seit dem 1. Juli 2014 über ein Anerkennungsgesetz. Dieses regelt die Anerkennungsverfahren für die landesrechtlich geregelten Berufe in Sachsen-Anhalt.
Kern des Anerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt ist Artikel 1 „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BQFG LSA).
Wenn Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Sachsen-Anhalt arbeiten wollen, können sie Anträge stellen:
- unabhängig vom Staat des Erwerbs der Berufsqualifikation,
- unabhängig von der Staatsbürgerschaft,
- unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Das Gesetz sieht zudem einen Anspruch auf kostenfreie unabhängige Beratung vor. Das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
2. IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt
Das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt bietet kostenlose Beratung zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, Qualifizierungen, interkulturelle Schulungen und Trainings und informiert zu Rechten von Beschäftigten.
Wenn ein Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben wurde, braucht man, um in Deutschland arbeiten zu können, eine Anerkennung. Das IQ Netzwerk kann in beiden Fällen helfen. Hier gibt es Beraterinnen und Berater, die beim Anerkennungsverfahren unterstützen.
Sollte nur eine Teilanerkennung des Berufes in Deutschland erfolgt sein, dann bietet das IQ Netzwerk auch eine Qualifizierungsberatung an. Für einige Berufsgruppen werden zudem konkrete Qualifizierungsangebote bereitgehalten.
Darüber hinaus berät das IQ Netzwerk Geflüchtete und andere Migrantinnen und Migranten, die nicht aus der EU kommen, bei Fragen zu Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis und unterstützt bei Problemen im Job.