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Neuer Newsletter „EU-ArbeitenGleichgestellt“ rund um die Arbeitnehmerfreizügigkeit – auch neue Website angekündigt

Mit ihrem aktuellen Newsletter „EU-ArbeitenGleichgestellt“ rund um das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit schlägt die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) ein neues Kapitel auf. Das geänderte Erscheinungsbild soll einen Vorgeschmack auf die neue Website der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) geben.

An dem neuen Internetauftritt werde aktuell gearbeitet und in der nächsten Ausgabe vorgestellt, hieß es im jüngsten Newsletter weiter. Die EU-GS bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstütze EU-Bürgerinnen und -Bürger dabei, ihre Freizügigkeitsrechte wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit Beratungsstellen und anderen Akteuren spiele dabei eine große Rolle. „Mit dem Newsletter möchten wir Ihnen Hinweise und Anregungen geben und Sie damit bei Ihrer wichtigen Arbeit unterstützen.“

Die Beiträge im Newsletter (hier Anmeldung und frühere Ausgaben) verbinde ein roter Faden: die Lücke zwischen Gleichstellung und gelebter Wirklichkeit. Auf dem Papier hätten EU Bürgerinnen und -Bürger dieselben Rechte – in der Praxis würden sie oft auf Hürden stoßen.

Kontakt: Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer, Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 10117 Berlin, E-Mailk: kontakt@eu-gleichbehandlungsstelle.de