Die Informationen dazu stehen auf diesen Internetseiten der Investitionsbank zur Verfügung: SACHSEN-ANHALT INTEGRATION sowie SACHSEN-ANHALT INTEGRATIONSLOTSEN.
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) bleibt weiterhin für alle oben genannten Förderverfahren des Jahres 2025 (einschließlich der Verwendungsnachweisprüfung) die zuständige Bewilligungsbehörde.