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Fördermittel 2026 müssen bis 31. Oktober 2025 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist seit dem 1. August 2025 für die Förderverfahren 2026 im Rahmen der Integrationsförder- und Integrationslotsenrichtlinie als Bewilligungsstelle zuständig. Die Anträge auf Förderungen für 2026 sind ausschließlich bei der Investitionsbank einzureichen.

Die Informationen dazu stehen auf diesen Internetseiten der Investitionsbank zur Verfügung: SACHSEN-ANHALT INTEGRATION sowie SACHSEN-ANHALT INTEGRATIONSLOTSEN.

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) bleibt weiterhin für alle oben genannten Förderverfahren des Jahres 2025 (einschließlich der Verwendungsnachweisprüfung) die zuständige Bewilligungsbehörde.