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Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur

Ausführlicher Titel der Richtlinie

 "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur sowie zur Information und Aufklärung der einheimischen Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen" 

Kurzbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Stärkung der Willkommenskultur in den Kommunen sowie die Information und Aufklärung der einheimischen Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

Die zu fördernde Kommune muss insbesondere die folgenden Maßnahmen durchführen:

  • Veranstaltungen, Gesprächs- und Diskussionsrunden, Erstellung von Informationsunterlagen und Flyern sowie die Nutzung sozialer Netzwerke und anderer geeigneter Medien mit gebietsbezogener lokaler Wirkung
  • Seminare zur Schulung von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung (zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten der Landkreise und kreisfreien Städte)

Wer kann einen Antrag stellen?

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Umsetzung 

Landesverwaltungsamt

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 EUR jährlich.