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Erste Broschüre „Arbeitsdefinition von Rassismus“ für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen in Berlin vorgestellt

Im Bundeskanzleramt in Berlin ist die erste umfassende „Arbeitsdefinition von Rassismus“ für die öffentliche Verwaltung vorgestellt worden. Sie soll für das Verwaltungshandeln von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden und das Bewusstsein in den Behörden für alle Erscheinungsformen von Rassismus schärfen.

Verantwortlich für die Broschüre ist Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus und zugleich Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, sowie der Expertenrat Antirassismus. Zu der Arbeitsdefinition (hier zum Herunterladen) gehören auch Handlungsempfehlungen.

„Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht. Daher ist ein gemeinsames Verständnis von Rassismus für die Verwaltung eine wichtige Grundlage“, sagte die Staatsministerin (Pressemitteilung).

Der Expertenrat betonte, dass gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spaltung und des Erstarkens rechter und rechtsextremer Positionen ein klares Verständnis von Rassismus in seinen unterschiedlichen Facetten in staatlichen Behörden unverzichtbar sei. Nur so könne Rassismus wirksam bekämpft werden.

Die Veröffentlichung der Arbeitsdefinition ist der Mitteilung zufolge ein entscheidender Schritt hin zu einer wirksamen Antirassismusstrategie in Deutschland. Vertretungen von Bundes- und Landesverwaltungen, der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus und der Zivilgesellschaft waren sich im Vorfeld einig gewesen über den Bedarf eines geteilten, umfassenden und zeitgemäßen Rassismus-Verständnisses.

Kontakt zur Bundesbeauftragten: Telefon 030 18 400-1640, E-Mail service-integration@bk.bund.de