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20 Jahre Härtefallkommission: Ministerin Zieschang würdigt zum Jubiläum verantwortungsvolle Arbeit der Mitglieder

Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt und das Innenministerium haben an die Gründung des Gremiums vor 20 Jahren erinnert und deren Tätigkeit gewürdigt. Seit 2005 befasst sich die Kommission mit besonders gelagerten Einzelfällen von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, um humanitäre Lösungen zu ermöglichen.

Die seit einigen Jahren konstante Besetzung der Kommissionsmitglieder erleichtere sehr deren Arbeit, die von gegenseitiger Achtung und Respekt gegenüber den vorgetragenen Schicksalen geprägt sei, erklärte Monika Schwenke, die seit Bildung der Kommission deren Vorsitzende ist (siehe ausführliche Pressemitteilung mit zwei aktuellen Fallbeispielen).

„Jedes einzelne Mitglied bewertet und interpretiert einen vorgetragenen Fall nach dem eigenen persönlichen und beruflichen Erfahrungswissen“, betonte Schwenke. In den Sitzungen würden die Anträge ausführlich diskutiert, um alle Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles für die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, denn es werde nie eine feste Definition für den Begriff „Härtefall“ geben. Monika Schwenke leitet beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. die Abteilung Migration/Integration und ist Migrationsbeauftragte des Bistums.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erklärte: „Anlässlich des Jubiläums danke ich heute insbesondere der langjährigen Vorsitzenden Monika Schwenke sowie allen Mitgliedern für ihr ehrenamtliches und zugleich äußerst verantwortungsvolles Engagement. Die Härtefallkommission trifft ihre Entscheidungen maßvoll und mit großer Sorgfalt. Jeder Fall wird individuell geprüft, um Menschen eine Perspektive zu geben, die aus sehr speziellen, individuellen Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen.“

Seit der ersten Sitzung am 31. Mai 2005 wurden laut Mitteilung 377 Härtefallanträge für insgesamt 1.022 Menschen gestellt, darunter waren 432 Kinder. In 149 Sitzungen beschloss die Kommission 173 Härtefallersuchen für insgesamt 463 Menschen. Das Innenministerium folgte mit nur einer Ausnahme (gleich zu Beginn im Jahr 2005) allen Ersuchen und ordnete die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23a Aufenthaltsgesetz an.

Von den in den Jahren insgesamt geprüften Anträgen wurden 53 abgelehnt und 134 zurückgenommen, da sich im Verfahren oftmals andere rechtliche Möglichkeiten des Aufenthalts ergeben haben. Zum Jahreswechsel 2024/2025 waren 13 Anträge noch nicht abschließend entschieden, vier befanden sich in Bearbeitung.
Der turnusgemäße Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2024 soll im Juni veröffentlicht werden.

Kontakt: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Pressestelle, Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567-5504, -5514, -5516, -5517, -5542, E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Geschäftsstelle beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567-5445, 5451, E-Mail: hfk@mi.sachsen-anhalt.de